Bauplätze

Bauplatzübersicht

Baugebiet "Au-West II", 1. Bauabschnitt, Ortsteil Rheinheim

Wohngebiet mit 18 Bauplätzen für Einfamilien- und Doppel- bzw. Reihenhäuser.

Lage:
Rheinnähe, anschließend an das Baugebiet "Au-West" (Flößerweg)

Gebietsgröße:
1,3 ha

Grundstücksgrößen:
ca. 500 bis ca. 750 m²

Grundstückspreise:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen

Bebauung:
Der Bebauungsplan "Au-West II" ist nach seinen Festsetzungen liberal und zeitgemäß für die künftigen Bauherren gehalten. Es sind durchgängige Baufenster vorgesehen, die dem Bauherrn eine möglichst maximale Grundstücksausnutzung erlauben. Es sind Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen möglich. Die Höhe der Gebäude ist mit bis zu 9 m möglich. Als Dachformen sind Satteldächer, Walm- bzw. Krüppelwalmdächer, Tonnen- bzw. Halbtonnendächer und Pultdächer möglich. Für Garagen sind darüber hinaus Flachdächer möglich. 

Bebaubarkeit:
Sommer 2010

Baugebiet "Steinäcker", Ortsteil Kadelburg

Wohn-/Mischgebiet mit noch 1 freien Bauplatz

Informationen:
Allgemeines Wohngebiet sowie Mischbauflächen; das Gebiet ist bis auf ein großzügiges Baugrundstück mit 1.182 m² (Mischbaufläche) komplett bebaut.

Lage:
Zwischen L 161, Bolzplatz und Grundschulareal in Kadelburg

Gebietsgröße:
2,58 ha

Grundstücksgrößen:
Das unbebaute Grundstück, Flst.Nr. 321/1 besitzt eine Größe von 1.182 m²

Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen

Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 2 Vollgeschosssen (Höchstwert) möglich. Im Bereich des noch unbebauten Grundstücks beträgt die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 un die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2. Die Bebauung für den gesamten Geltungsbereich ist gemäß Bebauungsplan "Steinäcker", rechtskräftig seit dem 03.12.1999, zwingend mit freistehenden Einzelhäusern festgesetzt (der ehemals vorgesehene Bereich für eine Hausgruppe wurde zwischenzeitlich für Einfamilienwohnhäuser neu überplant). Für das Allgemeine Wohngebiet sind ausschließlich gleich geneigte Satteldächer in einer Neigung von bis zu 38° zugelassen. Im Mischgebiet hingegen sind eingeschossige Baukörper sowohl als Flachdach wie auch als flach geneigte Sattel- oder Pultdächer zulässig. Zweigeschossige Gebäude sind dort mit gleich geneigten Satteldächern möglich.

Bebaubarkeit:
sofort möglich

Baugebiet "Obere Halden", Ortsteil Bechtersbohl

Wohngebiet mit noch 1 freien gemeindeeigenen Bauplatz (449 m²)

Informationen:
Allgemeines Wohngebiet; das Gebiet ist bisher zu 2/3 bebaut.

Lage:
Das Baugebiet bildet den süd-östlichen Abschluss des Ortsteiles Bechtersbohl und weist die für den Ortsteil Bechtersbohl typische Hanglage auf.

Gebietsgröße:
1,37 ha

Grundstücksgrößen:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde eine Bandbreite an Bauplatzflächen von 450 m² - 720 m² ausgewiesen.

Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen

Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 1 Vollgeschoss (Höchstwert) möglich. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Für die maximalen Höhen der Gebäude sind der Hanglage entsprechend, unterschiedliche Höhen im Bebauungsplan festgesetzt. Für das Allgemeine Wohngebiet sind Satteldächer in einer Neigung von 35°-40° zugelassen.

Bebaubarkeit:
sofort möglich

Detaillierte Auskünfte erteilt:

Herr Joachim Isele
Liegenschaftsverwaltung
Gemeindeverwaltung Küssaberg
Gemeindezentrum
79790 Küssaberg

Tel. 07741 / 6001-30
Fax 07741 / 6001-50
isele.joachim@kuessaberg.de