Bauplätze

Bauplatzübersicht

Baugebiet "Lettenäcker II", Ortsteil Dangstetten

Allgemeines Wohngebiet mit 16 Bauplätzen

 

Lage:
Das neu geplante Baugebiet soll den südöstlichen Abschluss des Ortsteiles Dangstetten bilden und grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet

Gebietsgröße:
1,17 ha

Grundstücksgrößen:
ca. 500 bis ca. 700 m²

Grundstückspreise:
derzeit leider noch nicht bekannt

Bebauung:

  • Allgemeines Wohngebiet
  • max. zweigeschossige Bauweise
  • östliche Grundstücke Hanglage
  • jedes Grundstück mit Zisterne
  • Satteldächer
  • Walm- bzw. Krüppelwalmdächer
  • Pult- bzw. versetzte Pultdächer
  • Flachdach

Bebaubarkeit:
voraussichtlich ab Herbst 2012

Allgemeine Informationen zu Dangstetten:
Dangstetten ist die Heimat von Hofrat Christian Roder (1845-1921), einem bekannten Schulmann und Heimatforscher. Er war die treibende Kraft zum Bau der St.-Anna-Kirche, die 1900/1901 erbaut wurde. Seit September 2010 findet jeden Freitag ein Dorfmarkt mit  regionalen Köstlichkeiten statt; ein idealer Treffpunkt für Jung und Alt.  Zudem gibt es in der näheren Umgebung weitere Einkaufsmöglichkeiten in Kadelburg, Rheinheim und Bad Zurzach. Der Kindergarten mit Kinderbetreuung ist direkt in Dangstetten; die Grundschule und die Haupt- und Werkrealschule sind in Kadelburg bzw. Rheinheim. Die Schulen sind mit Busverbindungen jeweils gut zu erreichen. Außerdem hat Dangstetten ein reges Vereinsleben mit Musikverein, Feuerwehr, Turnverein, Narrenverein und einer Guggenmusik. Neben der Freizeitgestaltung im Ort selbst bietet auch die nähere Umgebung einigen Erholungswert, beispielsweise Wander- bzw. Radwege am Rhein, die Küssaburg oder das Freibad Reckingen. Das grenznahe Wohnen ist natürlich auch für Grenzgänger interessant. Die Gemeinde hat zudem einige beliebte Einkehr­möglich­keiten.

Baugebiet "Steinäcker", Ortsteil Kadelburg

Wohn-/Mischgebiet mit noch 1 freien Bauplatz

Informationen:
Allgemeines Wohngebiet sowie Mischbauflächen; das Gebiet ist bis auf ein großzügiges Baugrundstück mit 1.182 m² (Mischbaufläche) komplett bebaut.

Lage:
Zwischen L 161, Bolzplatz und Grundschulareal in Kadelburg

Gebietsgröße:
2,58 ha

Grundstücksgrößen:
Das unbebaute Grundstück, Flst.Nr. 321/1 besitzt eine Größe von 1.182 m²

Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen

Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 2 Vollgeschosssen (Höchstwert) möglich. Im Bereich des noch unbebauten Grundstücks beträgt die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 un die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2. Die Bebauung für den gesamten Geltungsbereich ist gemäß Bebauungsplan "Steinäcker", rechtskräftig seit dem 03.12.1999, zwingend mit freistehenden Einzelhäusern festgesetzt (der ehemals vorgesehene Bereich für eine Hausgruppe wurde zwischenzeitlich für Einfamilienwohnhäuser neu überplant). Für das Allgemeine Wohngebiet sind ausschließlich gleich geneigte Satteldächer in einer Neigung von bis zu 38° zugelassen. Im Mischgebiet hingegen sind eingeschossige Baukörper sowohl als Flachdach wie auch als flach geneigte Sattel- oder Pultdächer zulässig. Zweigeschossige Gebäude sind dort mit gleich geneigten Satteldächern möglich.

Bebaubarkeit:
sofort möglich

Baugebiet "Obere Halden", Ortsteil Bechtersbohl

Wohngebiet mit noch 1 freien gemeindeeigenen Bauplatz (449 m²)

Informationen:
Allgemeines Wohngebiet; das Gebiet ist bisher zu 2/3 bebaut.

Lage:
Das Baugebiet bildet den süd-östlichen Abschluss des Ortsteiles Bechtersbohl und weist die für den Ortsteil Bechtersbohl typische Hanglage auf.

Gebietsgröße:
1,37 ha

Grundstücksgrößen:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde eine Bandbreite an Bauplatzflächen von 450 m² - 720 m² ausgewiesen.

Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen

Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 1 Vollgeschoss (Höchstwert) möglich. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Für die maximalen Höhen der Gebäude sind der Hanglage entsprechend, unterschiedliche Höhen im Bebauungsplan festgesetzt. Für das Allgemeine Wohngebiet sind Satteldächer in einer Neigung von 35°-40° zugelassen.

Bebaubarkeit:
sofort möglich

Detaillierte Auskünfte erteilt:

Herr Joachim Isele
Liegenschaftsverwaltung
Gemeindeverwaltung Küssaberg
Gemeindezentrum
79790 Küssaberg

Tel. 07741 / 6001-30
Fax 07741 / 6001-50
isele.joachim@kuessaberg.de