Bauplätze
Bauplatzübersicht
Baugebiet "Au-West II", Ortsteil Rheinheim
Wohngebiet mit 28 Bauplätzen für Einfamilien- und Doppel- bzw. Reihenhäuser; großzügige Fläche für Geschosswohnungsbau (Mehrfamilienhäuser + Reihenhäuser).
Lage:
Rheinnähe, anschließend an das Baugebiet "Au-West" (Flößerweg)
Gebietsgröße:
23.000 m²
Grundstücksgrößen:
ca. 500 bis ca. 750 m²
Grundstückspreise:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen
Bebauung:
Der Bebauungsplan "Au-West II" ist nach seinen Festsetzungen liberal und zeitgemäß für die künftigen Bauherren gehalten. Es sind durchgängige Baufenster vorgesehen, die dem Bauherrn eine möglichst maximale Grundstücksausnutzung erlauben. Außerhalb eines gesondert ausgewiesenen Gebietes, das für den Geschosswohnungsbau (Mietwohnungen und Reihenhäuser) vorgesehen ist, sind Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen möglich. Die Höhe der Gebäude ist mit bis zu 9 m möglich. Im gesonderten Bereich für Geschosswohnungsbau sind mind. 2 und max. 3 Vollgeschosse möglich; die max. Firsthöhe kann hier bis auf eine Höhe von 10,50 m ausgenutzt werden. Als Dachformen sind Satteldächer, Walm- bzw. Krüppelwalmdächer, Tonnen- bzw. Halbtonnendächer und Pultdächer möglich. Für Garagen sind darüber hinaus Flachdächer möglich. Die Erschließung wird in 2 Bauabschnitten vorgenommen. Nach derzeitigem Planstand soll im Jahre 2010 der 1. Erschließungsabschnitt mit insgesamt 18 Bauplätzen für die Bauherren bebaubar sein.
Bebaubarkeit:
ab ca. Mitte 2010
Baugebiet "Steinäcker", Ortsteil Kadelburg
Wohn-/Mischgebiet mit noch 1 freien Bauplatz
Informationen:
Allgemeines Wohngebiet sowie Mischbauflächen; das Gebiet ist bis auf ein großzügiges Baugrundstück mit 1.182 m² (Mischbaufläche) komplett bebaut.
Lage:
Zwischen L 161, Bolzplatz und Grundschulareal in Kadelburg
Gebietsgröße:
2,58 ha
Grundstücksgrößen:
Das unbebaute Grundstück, Flst.Nr. 321/1 besitzt eine Größe von 1.182 m²
Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen
Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 2 Vollgeschosssen (Höchstwert) möglich. Im Bereich des noch unbebauten Grundstücks beträgt die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 un die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2. Die Bebauung für den gesamten Geltungsbereich ist gemäß Bebauungsplan "Steinäcker", rechtskräftig seit dem 03.12.1999, zwingend mit freistehenden Einzelhäusern festgesetzt (der ehemals vorgesehene Bereich für eine Hausgruppe wurde zwischenzeitlich für Einfamilienwohnhäuser neu überplant). Für das Allgemeine Wohngebiet sind ausschließlich gleich geneigte Satteldächer in einer Neigung von bis zu 38° zugelassen. Im Mischgebiet hingegen sind eingeschossige Baukörper sowohl als Flachdach wie auch als flach geneigte Sattel- oder Pultdächer zulässig. Zweigeschossige Gebäude sind dort mit gleich geneigten Satteldächern möglich.
Bebaubarkeit:
sofort möglich
Baugebiet "Obere Halden", Ortsteil Bechtersbohl
Wohngebiet mit noch 1 freien gemeindeeigenen Bauplatz (449 m²)
Informationen:
Allgemeines Wohngebiet; das Gebiet ist bisher zu 2/3 bebaut.
Lage:
Das Baugebiet bildet den süd-östlichen Abschluss des Ortsteiles Bechtersbohl und weist die für den Ortsteil Bechtersbohl typische Hanglage auf.
Gebietsgröße:
1,37 ha
Grundstücksgrößen:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde eine Bandbreite an Bauplatzflächen von 450 m² - 720 m² ausgewiesen.
Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen
Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 1 Vollgeschoss (Höchstwert) möglich. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Für die maximalen Höhen der Gebäude sind der Hanglage entsprechend, unterschiedliche Höhen im Bebauungsplan festgesetzt. Für das Allgemeine Wohngebiet sind Satteldächer in einer Neigung von 35°-40° zugelassen.
Bebaubarkeit:
sofort möglich
Baugebiet "Lettenäcker" (1. BA), Ortsteil Dangstetten
Wohngebiet mit noch 1 freien Bauplatz
Informationen:
Allgemeines Wohngebiet; bis auf 1 Grundstück (370 m²) komplett bebaut.
Lage:
Das Baugebiet liegt in ruhiger Lage am süd-westlichen Ortsrand von Dangstetten, entlang des Verbindungsweges zum Ortsteil Reckingen.
Gebietsgröße:
ca. 0,5 ha
Grundstücksgrößen:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde eine Bandbreite an Bauplatzflächen von 345 m² – 635 m² ausgewiesen.
Grundstückspreis:
bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen
Bebauung:
Eine Bebauung ist mit Gebäuden bis zu 1 Vollgeschoss (Höchstwert) möglich. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,5. Als Dachformen sind Satteldächer (jedoch keine Walmdächer), Pultdächer sowie Tonnen- und Halbtonnendächer zulässig. Für die maximalen Höhen der Gebäude sind in Abhängigkeit der Dachformen unterschiedliche Traufhöhen und Neigungen gem. Bebauungsplan definiert.
Bebaubarkeit:
sofort möglich
Detaillierte Auskünfte erteilt:
Herr Joachim Isele
Liegenschaftsverwaltung
Gemeindeverwaltung Küssaberg
Gemeindezentrum
79790 Küssaberg
Tel. 07741 / 6001-30
Fax 07741 / 6001-50
isele.joachim@kuessaberg.de