Aktuelles
Sitzungsbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2009
Mit dem neuen Bebauungsplan „Hardtweg-Landstraße", Rheinheim, werden die baulichen Möglichkeiten erweitert; der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Verfahrens und den vom Planer vorgeschlagenen Festsetzungen zu
Der Gemeinderat hatte sich bereits in den Jahren 2007 und 2008 mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Gewann Hardtweg, Ortsteil Rheinheim, zu befassen. Gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Landes konnte damals eine Verringerung des gesetzlichen Anbauabstands von regulär 20 m auf neu 12 m erreicht werden. Mit der damaligen Änderung war insbesondere auch eine verbesserte Ausnutzung der dortigen Wohnbaugrundstücke verbunden. Diese Baumöglichkeiten sollen nunmehr mit einem neuen Bebauungsplan „Hardtweg-Landstraße" auch auf die übrigen im Gebiet befindlichen Grundstücke ausgeweitet werden. Mit großzügigen Baufenstern für die zwischen Rheintalstraße und Hardtweg gelegenen Anwesen können für die Zukunft Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die einzelnen Regelungen und Bestimmungen, wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Planung und die Verbesserungen durch einen geringeren Straßenabstand wurden in der öffentlichen Sitzung vom vergangenen Montag durch den beauftragten Planer erläutert. Der Gemeinderat legte in der anschließenden Beratung für das nunmehr einzuleitende Verfahren wichtige Details fest und stimmte gleichzeitig der Offenlage der Planunterlagen zu. Auf die Einsichtnahmemöglichkeit werden wir in einer der nächsten Ausgaben unseres Gemeindemitteilungsblattes noch separat hinweisen.
Die Gemeinde führt im Riffhausenweg, im Allmendweg, im Eichhaldenweg und in der Haldenstraße im Ortsteil Bechtersbohl umfangreiche Straßensanierungsmaßnahmen durch; der Gemeinderat genehmigte die Ausführungsplanung und bewilligte damit auch Gesamtsanierungsmittel von 348.000 €
Der Gemeinderat hatte sich bereits in einer zurückliegenden Sitzung mit den im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Straßensanierungsarbeiten befasst. Der Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros konnte damals die Vorplanung vorstellen und bereits Schwerpunkte der Sanierungsarbeiten erläutern.
Zur Sitzung vom vergangenen Montag lagen nunmehr die Ergebnisse der durchgeführten Baugrunduntersuchungen und die einzelnen Empfehlungen des Planers zur Vorgehensweise vor. Der Gemeinderat genehmigte die Ausführungsplanung und stimmte auch der Ausschreibung der Arbeiten mit einem voraussichtlichen Kostenumfang von rd. 348.000 € zu. Mit den Arbeiten im Ortsteil Bechtersbohl soll vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses nach der Sommerpause 2009 begonnen werden.
Zusätzlich zu den eigentlichen Straßensanierungsmaßnahmen sind zahlreiche Anpassungs- und Angleichungsarbeiten zu den privaten Anliegergrundstücken erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird die betroffenen Anlieger und interessierte Bürgerinnen und Bürger deshalb noch im Monat Juli 2009 zu einer Informationsveranstaltung einladen. Den Termin der Informationsveranstaltung werden wir im Gemeindemitteilungsblatt rechtzeitig bekannt geben.
Die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet Au-West II sollen großteils noch im Jahr 2009 ausgeführt werden; der Gemeinderat erteilte den Auftrag zum Gesamtpreis von 422.000 €
Das Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet Au-West II konnte bekanntlich noch in der ersten Jahreshälfte 2009 abgeschlossen werden. In der Sitzung vom 18.05.2009 genehmigte das Gremium die vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellte ErÂschlieÂßungsÂkonzeption und stimmte der Ausschreibung der hierzu erforderlichen Arbeiten zu. Zur Sitzung vom vergangenen Montag lagen zur zwischenzeitlich abgeschlossenen öffentlichen Ausschreibung insgesamt 4 Angebote vor. Der Auftrag wurde zu einem Pauschalfestpreisangebot von rd. 422.000 € an eine regionale Firma erteilt. Mit den Arbeiten soll unmittelbar nach der Sommerpause 2009 begonnen werden.
Für die Sanierung des Kindergartengebäudes Rheinheim konnten wichtige Gewerke vergeben werden
Der Gemeinderat hat sich im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket des Bundes bekanntlich auch für eine umfassende energetische Verbesserung mit Umbau beim KindergartenÂgebäude Rheinheim entschieden. Die Maßnahme wurde vom Regierungspräsidium zwischenzeitlich auch anerkannt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid liegt vor.
Nachdem Teile der bewilligten Zuschussmittel noch im Jahr 2009 abgerufen werden müssen und hierfür dann selbstverständlich auch Baurechnungen vorzulegen sind, wurden erste Gewerke für die Sanierungsarbeiten vom beauftragten Architekten zeitnah ausgeschrieben. Der Gemeinderat erteilte die Aufträge für die Gerüstbauarbeiten, für das WärmedämmverbundÂsystem, für die Fensterbauarbeiten und für die Blechnerarbeiten an den jeweils preisgünstigsten bzw. einzigen Bieter. Für die umfassende energetische Verbesserung mit zusätzlichen Umbaumaßnahmen im Innenbereich sind vom Gremium Gesamtmittel von 282.000 € bewilligt.
Der Kunststoffbelag beim Kleinspielfeld im Grundschulbereich Kadelburg wird erneuert; eine umfassende Belagserneuerung wird in den kommenden Jahren auch im Bereich der Sportanlage Gemeindezentrum erforderlich
Der Gemeinderat hatte sich noch im Jahr 2008 mit der Notwendigkeit zur Erneuerung des Polytan-Kunststoffbelags (Allwetterplatz) im Grundschulbereich Kadelburg befasst. Im Haushalt wurden schließlich Mittel für die Erneuerung des Belags von 24.000 € eingestellt. Die Arbeiten konnten mittlerweile an insgesamt 3 Fachfirmen ausgeschrieben werden. Das Gremium erteilte den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter zur Gesamtauftragssumme von rd. 21.000 €. Im Rahmen des Auftrags können auch die dringendsten Reparaturen im Bereich der Sportanlage Gemeindezentrum ausgeführt werden. Sämtliche beigezogenen Fachfirmen haben allerdings bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine Gesamtsanierung auch in diesem Bereich in den kommenden Jahren unausweichlich wird. Der Gemeinderat wird sich mit dieser weiteren Sanierungsmaßnahme zu gegebener Zeit noch separat befassen.
Für sämtliche Außerortsanwesen der Gemeinde Küssaberg ist eine Abwasserbeseitigungskonzeption zu erstellen; zur Erarbeitung der vom Umweltministerium geforderten Unterlagen ist der Beizug eines Fachingenieurbüros erforderlich
Die Gemeinden haben nach den Vorschriften des Wassergesetzes und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften für dezentrale Abwasseranlagen (nicht an das öffentliche Kanalnetz mit nachfolgender Abwasserreinigung angeschlossene Anwesen) eine Abwasserbeseitigungskonzeption zu erarbeiten und die weitere Vorgehensweise mit eventuellen Übergangszeiten bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Die vom Land festgelegten Inhalte der Abwasserkonzeption müssen von einem FachÂingenieurbüro erarbeitet werden. Der Gemeinderat erteilte in der öffentlichen Sitzung den hierzu erforderlichen Honorarauftrag.
Für die Erstellung der Unterlagen werden teilweise Ortsbesichtigungen und Vorortaufnahmen bei den einzelnen betroffenen Anwesen erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird sich rechtzeitig vor Beginn der Erhebungen mit den betroffenen Eigentümern in Verbindung setzen.
Die Jahresrechnung der Wasserversorgung für das Jahr 2008 schließt mit einem Verlust von 20.550 €; eine Anpassung der Trinkwassergebühr wird nach vielen Jahren mit unveränderter Gebührenhöhe nun voraussichtlich noch im Jahr 2009 erforderlich
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von 1,6 Mio. € und einem Jahresverlust 2008 von 20.550 € fest. Nachdem die Aufwendungen des Eigenbetriebs grundsätzlich aus den eigenen Erlösen (und nicht mit allgemeinen Steuermitteln) abzudecken sind, wird sich der Gemeinderat voraussichtlich noch im Jahr 2009 mit der Neufestsetzung der Trinkwassergebühr befassen müssen. Die Trinkwassergebühr der Gemeinde Küssaberg mit derzeit 1,26 €/m³ ist bekanntlich seit vielen Jahren unverändert und liegt im Gemeindevergleich im unteren Bereich.
Während des Dorffestes im Ortsteil Dangstetten wird außerhalb der eigentlichen Festmeile wieder ein Alkoholverbot auf öffentlich zugänglichen Flächen festgesetzt; die Vorgehensweise wurde auch vom Gemeinderat begrüßt, nachdem im Jahr 2008 mit den damals erstmals eingeführten Regelungen ein erfolgreicher und von Zwischenfällen völlig freier Festverlauf möglich war
Die Vereinsgemeinschaft Dangstetten wird am 18./19.07.2009 das traditionelle Dorffest in der Ortsmitte Dangstetten veranstalten. Außerhalb der eigentlichen Festmeile soll wie im Jahr 2008 wiederum ein Alkoholverbot festgesetzt werden. Der Gemeinderat wurde zur Sitzung von über die geplante Allgemeinverfügung informiert. Die Vorgehensweise ist mit den ausrichtenden Vereinen abgestimmt.
2.7.2009