Aktuelles

Landwirtschaftliche Grundstücke müssen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden; schädlicher Samenflug ist zu verhindern


Alljährlich wird die Gemeinde auf nicht ordnungsgemäß gepflegte Wiesen und Ackergrundstücke in den Außenbereichen hingewiesen. Durch eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung entsteht u. a. Samenflug von z. B. Disteln und anderen vergleichbaren Unkrautarten, was regelmäßig auch die Bewirtschaftung angrenzender Grundstücke erschwert. Vermehrte Eingriffe und Behandlungen sind die Folge.

 

Durch das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ergibt sich für die Grundstücks­besitzer eine Pflege- und Bewirtschaftungspflicht, sodass benachbarte Grundstücke nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Auf diese gesetzliche Verpflichtung möchten wir hiermit nochmals hinweisen. Gleichzeitig bitten wir bei Befall um rechtzeitige Ein­leitung von Gegenmaßnahmen.

 

Für das Verständnis bedanken wir uns.

 

 

02.07.2009

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