Aktuelles

Ummelden nicht vergessen!


Die Meldung des Zuzugs in die Gemeinde hat nach den melderechtlichen Vorschriften innerhalb einer  Woche nach Einzug in die neue Wohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen.

 

Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde Küssaberg müssen uns innerhalb einer Woche gemeldet werden.

 

Bei einem Auszug ist eine Abmeldung nur noch erforderlich, wenn die aufgegebene Wohnung eine Nebenwohnung war oder der Wegzug  ins Ausland erfolgt.

Bei melderechtlichen Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07741/60 01-40 gerne zur Verfügung.

 

 

 

11.03.2010

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