Bauleitplanung

Rechtskräftige Bebauungspläne

Über die untenstehenden Verknüpfungen gelangen Sie zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen in den verschiedenen Ortsteilen.

Bitte beachten Sie, dass auf der Homepage alle ab Oktober 2019 rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne zu finden sind. Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Bebauungspläne für Ihr Grundstück maßgebend sind, können Sie beim Bauamt der Gemeinde Küssaberg erfragen.

Info Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus dem Originalplan erteilt werden können. Zudem gelten bei der Errichtung baulicher Anlagen neben Vorschriften der Bebauungspläne gleichzeitig auch die einschlägigen Gesetze (bspw. Landesbauordnung LBO, Baugesetzbuch BauGB, Nachbarrecht), Rechtsverordnungen und Satzungen.

Bebauungspläne im Verfahren

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Neue Ortsmitte Kadelburg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Neue Ortsmitte Kadelburg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe zum Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Kadelburg“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und somit zur Veröffentlichung im Internet freizugegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Öffentlichkeit und den berührten Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung informiert. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie zum Umweltfachbeitrag vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, im Rathaus Küssaberg, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen und diese öffentliche Bekanntmachung werden von Montag, den 18.12.2023 bis einschließlich Montag, dem 29.01.2024 auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg unter https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung veröffentlicht. Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der genannten Frist auch im Rathaus der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg vor Zimmer EG 3 (Bauamt) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Es werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Internet veröffentlicht bzw. zur Einsichtnahme bereitgehalten:

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelt werden. Die Stellungnahmen sollen in diesem Fall an die E-Mailadresse bauamt-kuessaberg@kuessaberg.de gerichtet werden. Sie können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) im Rathaus der Gemeinde Küssaberg abgegeben werden. Da die Ergebnisse der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden, ist die Angabe der Kontaktdaten des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Wir verweisen auf die verlinkte öffentliche Bekanntmachung.

 

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um die Themen Bauleitplanung und Bebauungspläne steht Ihnen die Mitarbeiter des Bauamts gerne zur Verfügung:

Bürgermeisteramt
Gemeindezentrum
79790 Küssaberg

Jessica Bartosch
Bauamtsleiterin
Zimmer 03

Telefon 07741 6001 36
bartosch.jessica@kuessaberg.de

 


Öffnungszeiten
Mo. 8 - 12 Uhr
Di. 8 - 12 Uhr
Mi. 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Do. 8 - 16 Uhr
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