Formular "Bescheinigung des Bundes für Berufspendler"

Diese Pendlerkarte kann zur Beschleunigung der Kontrolle in die Windschutzscheibe gelegt werden. Diese Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Pflicht zum Vorlegen eines gültigen Passes oder Passersatzsatzes und ggf. eines gültigen Aufenthaltstitels bleibt unberührt.