Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt das bis dato größte Modernisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik dar. Mit dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip hat das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert.
Das EfA-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Der Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern durch effiziente Arbeitsteilung von den Digitalisierungsvorhaben anderer Länder profitieren. Wenn Land A bereits einen Antrag für beispielsweise Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, da es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern sich an die Lösung aus Land A anschließen kann.
Ein Beispiel für eine EfA-Leistung, welche die Gemeinde Küssaberg nutzt, wäre die "Elektronische Wohnsitzanmeldung"