Die Allgemeinverfügung gilt nur innerhalb des Landkreises Waldshut mit Ausnahme der Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten sowie von Nitratgebieten.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen/