Regelungen für Halter von freilebenden Katzen:
- Kastration durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- Kennzeichnung mittels Mikrochips oder Ohrtattoowierung
- Eintragung der Kennzeichnungsdaten in einem kostenfreien Haustierregister (z. B. Tasso e.V. oder FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes)
Diese Pflichten gelten für alle Katzen mit Freigang - Wohnungskatzen sind von den vorstehenden Regelungen nicht betroffen.
Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinde: Die Gemeindeverwaltung darf nicht gekennzeichnete Katzen aufnehmen, kastrieren & registrieren lassen und daraufhin an dem Fundort wieder aussetzen – aktive Kontrollen durch die Verwaltung werden nicht stattfinden. Vielmehr soll die Verordnung rechtliche Klarheit bieten, insbesondere in Sachen Fundkatzen.
Weitere Informationen: Den Volltext der Katzenschutzverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kuessaberg.info/bekanntmachungen/Erlass-einer-Katzenschutzverordnung oder Sie scannen den QR-Code.
Fortführende Informationen zum Thema Katzenschutzverordnung und Kastrationspflicht finden Sie unter https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/