Die wichtigsten Punkte der neuen Katzenschutzverordnung

Mitteilung der Gemeinde Küssaberg

Der Gemeinderat hat am 22. Juni 2026 die Katzenschutzverordnung der Gemeinde Küssaberg beschlossen. Sie trägt zum Schutz freilebender Katzen auf dem gesamten Gemeindegebiet bei. Nachfolgend alle Regelungen für Halter von freilebenden Katzen:

Regelungen für Halter von freilebenden Katzen:

  • Kastration durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  • Kennzeichnung mittels Mikrochips oder Ohrtattoowierung
  • Eintragung der Kennzeichnungsdaten in einem kostenfreien Haustierregister (z. B. Tasso e.V. oder FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes)
     

Diese Pflichten gelten für alle Katzen mit Freigang - Wohnungskatzen sind von den vorstehenden Regelungen nicht betroffen.

Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinde: Die Gemeindeverwaltung darf nicht gekennzeichnete Katzen aufnehmen, kastrieren & registrieren lassen und daraufhin an dem Fundort wieder aussetzen – aktive Kontrollen durch die Verwaltung werden nicht stattfinden. Vielmehr soll die Verordnung rechtliche Klarheit bieten, insbesondere in Sachen Fundkatzen.

Weitere Informationen: Den Volltext der Katzenschutzverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kuessaberg.info/bekanntmachungen/Erlass-einer-Katzenschutzverordnung oder Sie scannen den QR-Code.

Fortführende Informationen zum Thema Katzenschutzverordnung und Kastrationspflicht finden Sie unter https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/