Durchführung Borkenkäferkontrolle auch im Privatwald!

Mitteilung der Gemeinde, Bekanntmachungen anderer Behörden Küssaberg

Das Kreisforstamt bittet die Privatwaldbesitzer, aktiv zu werden und dieser Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäfers nachzukommen. Wichtig ist es, die Fichtenbestände zu kontrollieren.

Laut Landeswaldgesetz sind Waldbesitzer verpflichtet, den Borkenkäfer zu bekämpfen. Das bedeutet, dass sie ihren Wald beobachten und befallene Bäume fällen müssen. Das Kreisforstamt kann Waldbesitzern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, eine Frist setzen, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Andernfalls übernimmt das Kreisforstamt die Arbeiten. Die Kosten dafür muss jedoch der Waldbesitzer selbst tragen.