AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Auszug aus den VHS-Informationen)

1. Teilnehmerkreis
Die Volkshochschule Küssaberg ist eine von der Gemeinde getragene Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen und Heranwachsenden offensteht. Sofern Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, werden diese im Programm oder in den entsprechenden Informationsblättern und Publikationen mitgeteilt.

2. Leistungsumfang
Die VHS Küssaberg bietet Weiterbildungsmaßnahmen an, die sowohl berufsorientiert, als auch allgemeinbildend sein können. Das Programm ist nach Programmbereichen strukturiert und beinhaltet Kurse, Seminare, Vorträge, Konzerte, Fahrten und Reisen zu Studienzwecken (Exkursionen) sowie Besichtigungen. Veranstaltungen sind nach folgenden Programmbereichen gegliedert:

  1. Politik - Gesellschaft - Umwelt
  2. Kultur - Gestalten
  3. Gesundheit
  4. Sprachen
  5. Arbeit - Beruf
  6. Grundbildung - Schulabschlüsse

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den einzelnen Beschreibungen und Arbeitspapieren der Veranstaltungen.

Die Veranstaltungen werden in der Regel zu Semesterbeginn und darüber hinaus in der lokalen Presse und dem Gemeindeblatt bekannt gegeben. Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS ist gebührenpflichtig.

3. Teilnehmerzahl
Eine Veranstaltung wird durchgeführt, falls eine Anmeldung von mindestens 8 Teilnehmern vorliegt. Wünschen weniger als 8 Teilnehmer die Durchführung einer solchen Veranstaltung, so wird die Mindestveranstaltungsgebühr (achtmal die Teilnahmegebühr) auf die verbleibenden Teilnehmer umgelegt.

Sofern vertretbar, ist die Teilnehmerzahl nicht limitiert. Sollte eine Begrenzung der Teilnehmerzahl erforderlich werden, z. B. durch räumliche Beschränkungen, wird dies im Programm bei der entsprechenden Veranstaltung mitgeteilt.

4. Anmeldung
Anmeldungen werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Veranstaltungen angenommen und in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Anmeldungen können per Telefon, Post, Fax oder Email an die VHS-Leitung erfolgen.

Anmeldungen sollten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

5. Abmeldung
Eine Abmeldung muss bis spätestens eine Woche vor Beginn einer gebuchten Veranstaltung erfolgen. Die Abmeldung muss der VHS-Leitung per Telefon, Post, Fax oder Email mitgeteilt werden. Eine Abmeldung beim Kursleiter ist nicht möglich.

6. Rücktritt
Ein Rücktritt erfolgt unmittelbar nach der ersten Unterrichtseinheit einer laufenden Veranstaltung. Der Rücktritt muss der VHS-Leitung per Telefon, Post, Fax oder Email mitgeteilt werden. Eine Rücktrittsmeldung beim Kursleiter ist nicht möglich.

Das Fernbleiben von laufenden Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr.

7. Gebühren
Die Teilnahmegebühr ist gemäß der geltenden Gebührenordnung (Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen) und dem jeweiligen Arbeitsplan der Veranstaltungen zu entrichten. 

Die Teilnahmegebühren der betreffenden Veranstaltung werden nach dem ersten besuchten Veranstaltungstag fällig und werden per Einzugsermächtigung von der Gemeindekasse Küssaberg eingezogen.

Wer nach dem 1. Kursabend oder nach einer Informationsveranstaltung den Kurs oder die Veranstaltung weiter besucht, hat die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.

Die VHS arbeitet nicht gewinnorientiert. Eventuelle überschüsse und Rücklagen sind zweckgemäß und werden im Sinne der VHS-Aufgaben investiert. Größere Investitionen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde.

8. Gebührenermäßigung
In begründeten Fällen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind Fahrten und Reisen, Lehrbücher und Unterrichtsmittel.

Eine Gebührenermäßigung wird wie folgt gewährt:
1. Ehepaare, die zusammen eine Veranstaltung besuchen.
2. Für den 2. und jeden weiteren Kurs bei Teilnehmern, die gleichzeitig mehrere Kurse während eines Semesters besuchen. Der erste Kurs ist voll gebührenpflichtig.
3. Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, ALG-Empfänger.
Ein Ermäßigungsanspruch entfällt jedoch bei weniger als 8 Teilnehmern pro Veranstaltung.

9. Gebührenerstattung bei Ausfall einer Veranstaltung
Bei Ausfall einer organisierten Veranstaltung werden die bereits entrichteten Gebühren voll erstattet, sofern diese Veranstaltung noch nicht begonnen hat und der Ausfall durch die VHS veranlasst wurde.

Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgebrochen, welche die VHS nicht zu vertreten hat, werden die Gebühren anteilig und/oder unter Berücksichtigung eines eventuellen Regressanspruches Dritter individuell erstattet.

10. Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur auf Wunsch ausgestellt, falls der Teilnehmer die Veranstaltung erfolgreich abgeschlossen hat bzw. mindestens 80% der Zeit anwesend war.

11. Rechnungserstellung
Eine Rechnung wird nur auf Wunsch ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr fällig - siehe Anhang A - Gebührenordnung.

12. Honorare
Honorare und Vergütungen an Kursleiter gelten gemäß der „Vereinbarung über Honorare und Gebühren der Arbeitsgemeinschaft Volkshochschulen im Landkreis Waldshut“ in der jeweils gültigen Fassung.

13. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in und während der einzelnen Veranstaltungen sind nicht gestattet, es sei denn, dies sei ausdrücklich erlaubt.

14. Ferien
Die Durchführung von Veranstaltungen während der regulären Schulferien ist beim Kursleiter oder der VHS-Leitung zu erfragen.

15. Haftung
Die Volkshochschule behält sich notwendige änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

16. Hausordnung
Die Volkshochschule ist mit ihren Kursleitern und Teilnehmern in der Regel Gast in Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden oder Räumen. Deshalb werden die Teilnehmer um Beachtung der jeweiligen Hausordnung und um größtmögliche Rücksichtnahme gebeten.
Das Rauchen ist generell nicht gestattet, es sei denn, es sei ausdrücklich erlaubt.

17. Kursleiter
Die VHS bemüht sich, alle Veranstaltungen durch kompetentes und fachbezogenes Personal durchzuführen; es wird auf pädagogische Fähigkeiten Wert gelegt. Es ist die Absicht, Kursleiter langfristig zu verpflichten, um Kontinuität und Modularität der einzelnen Veranstaltungen zu garantieren. Aus diesen Gründen können mit den Kursleitern individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

18. Datenschutz
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt zur Handhabung der Anmeldeformalitäten. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Datenschutz gemäß BDSG wird Rechnung getragen.

19. Schlussbestimmung
Ergänzungen oder änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden sind nicht wirksam. Die einzelnen Kursleiter sind nicht berechtigt, den Leistungsumfang der Veranstaltungen oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu ändern.

Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen.

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Küssaberg, den 1. Februar 2012

Anhang A - Gebührenordnung

(Anhang zu den Geschäftsbedingungen)

1. Fälligkeit
Die vollen Teilnahmegebühren werden nach dem ersten besuchten Veranstaltungstag fällig. Sie werden durch eine von dem Teilnehmer erteilte Einzugsermächtigung durch die Gemeindekasse Küssaberg eingezogen.

2. Gebühr für Rechnungserstellung
Für die Erstellung von Rechnungen wird durch die Gemeindekasse Küssaberg eine Gebühr von € 5,00 erhoben.

3. Gebührenansätze
In Anlehnung an die „Vereinbarung über Honorare und Gebühren der Arbeitsgemeinschaft Volkshochschulen im Landkreis Waldshut“ gelten für die Veranstaltungen der VHS folgende Gebührensätze:

Kurse
Kursgebühren je Unterrichtseinheit, mindestens
Erwachsene € 2,50
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 1,50

Vorträge
Eintrittsgeld mindestens
Erwachsene € 4,00
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 2,00

Reisen und Fahrten
Die Veranstaltungen sind so kalkuliert, dass sie sich in der Regel selbst tragen.

übrige Veranstaltungen
Die Veranstaltungen sind so kalkuliert, dass sie sich in der Regel selbst tragen.

Besondere Veranstaltungen und Projekte
Für Veranstaltungen mit besonders hohem Kostenaufwand werden die Gebühren und Entgelte unter Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Kosten durch die VHS-Leitung ermittelt.

3. Gebührenermäßigung
Eine Gebührenermäßigung kann wie folgt gewährt werden:
Gemäß 8.1. 10% per UE (Unterrichtseinheit)
Gemäß 8.2. 15% per UE
Gemäß 8.3 25 % per UE

Küssaberg, den 01. Juli 2013

gez.
Manfred Weber, Bürgermeister

Wissenswertes

Kontaktinformationen

Iris Stritt
Volkshochschule Küssaberg
Gemeindezentrum
79790 Küssaberg

vhs@kuessaberg.com
stritt.iris@kuessaberg.de
Tel. 07741/6001 85
Mo + Mi 10:00 - 12:00 Uhr