Mit Beschluss vom 16. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft. Weitere Informationen hierzu sowie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zu den Regelungen finden Sie unter dem nachstehenden Link:
Datenschutzerklärung/Betroffenenrechte zur Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Betrieb der Kindertageseinrichtung nach der Corona-Verordnung Kita und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 689) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl S. 1095) m.W.v. 12.12.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg am 18.01.2021 folgende Neufassung der H A U P T S A T Z U N G beschlossen.